Häufig gestellte Fragen und Antworten
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wenn Sie weitere Antworten auf Ihre Fragen über Kauf und Verkauf von Immobilien oder weitere Ratschläge benötigen, kontaktieren Sie uns bitte per E-mail, Fax oder Telefon. Alle unsere Antworten sind rechtlich geprüft. Wir aktualisieren diese Seite regelmäßig für Sie.
Eine Immobilie (von lat. im-mobilis „unbeweglich“) ist, laut Rechts- und Wirtschaftssprache, ein „unbewegliches Sachgut“. Dies kann ein Grundstück mit und ohne Gebäude, ausgewiesenes Bauland, eine Wohnung, ein Anwesen oder ein Gut sein . Mit Anwesen ist meistens ein bebautes Grundstück gemeint.
Den Immobilienwert bestimmt der Verkäufer.
Richtlinien können der Marktwert oder die Nachfrage in den jeweiligen Ortschaften sein, in denen das zu kaufende oder zu verkaufende Objekt steht. Je höher die Nachfrage, desto höher der Preis.
Seit 2. Februar 2009 sind für die Bürger und Firmen (nur GMbH) aus den Mitgliedstaaten der EU die besonderen Bedingungen abgeschafft worden, damit sind sie den kroatischen Bürgern gleichgestellt. Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind, brauchen für den Kauf von Immobilien in Kroatien die Zustimmung des Justizministeriums. Diese Zustimmung bekommen auch nur die Bürger der Länder, mit denen Kroatien den Vertrag auf Gegenseitigkeit abgeschlossen hat.
Alle Personen, die ihren Besitz durch Eintragung in das Grundbuch oder eine andere Rechtsordnung nachweisen können. Das Recht eine Immobilien zu verkaufen hat jede Person, die eine Immobilie rechtlich besitzt, unabhängig von der Staatsbürgerschaft.
Die Unterschriften von Käufer und Verkäufer auf dem Kaufvertrag wird in Kroatien von einem Notarbüro beglaubigt.
Mit einem Vorvertrag über den Kauf einer Immobilie übernehmen die Vertragsparteien die Verpflichtung, innerhalb einer bestimmten Frist den Hauptvertrag abzuschließen. Mit dem Vorvertrag wird auch der Preis festgesetzt. Diese Verpflichtung wird festgehalten bis es zum Abschluss des Hauptvertrags kommt.
Der Betrag der Anzahlung wird durch eine Vereinbarung bestimmt. Es ist in der Regel 10 % des kompletten Verkaufspreises. Bei Erfüllung des Vertrages wird die Anzahlung in der Regel mit dem Kaufpreis verrechnet. In den seltesten Fällen wird sie zurück gegeben und der Kaufpreis in voller Höhe bezahlt.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksbelastende Rechte, die bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Belastungen eingetragen sind.
Die Grunderwerbssteuer ist von dem Käufer zu zahlen. Die Steuer beträgt 3% des Kaufpreises.
Beim Unterschreiben des Kaufvertrages ist der Käufer verpflichtet, den Kaufvertrag bei dem zugehörigen Finanzamt zu melden. Die Steuer ist innerhalb von 15 Tagen zu zahlen.
Für den Abschluss eines Kaufvertrages sowie das Verfahren der Registrierung des Eigentums wird kein Anwalt benötigt.
Eine Person kann einen Vertrag selbst verfassen, sowie die Eintragung der Eigentumsrechte an relevanten Institutionen selbst beantragen.
Wenn Sie sich trotzdem entschließen sollten, einen Anwalt zu engagieren, müssen Sie diese Kosten, die durch gesetzlich vorgegebene Tarife bestimmt sind, selbst bezahlen.
Bevor die erste Immobilie besichtigt wird ist der Vertrag mit dem Makler zu unterzeichnen.
Jeder hat Zugriff auf das öffentliche Register in dem die lizenzierten Immobilienbüros registriert sind. Sie können auch selbst überprüfen, ob der Vermittler alle gesetzliche Anforderungen erfüllt, denn jede Agentur muss im Verzeichnis der Agenten-Immobilienvermittlungen in der kroatischen Wirtschaftskammer aufgelistet sein.
Das heisst, da können Sie jederzeit nachschauen, ob Ihr Immobilienbüro lizensiert ist.
Es gibt eine Menge Gründe warum Sie ein lizenziertes Immobilienbüro engagieren sollten.
Die Agentur arbeitet mit den verschiedensten Institutionen und Personen zusammen. Das können z. B. Architekten, Rechtsanwälte, gerichtliche Sachverständige, ämter für Bau- und Stadtentwicklung sein.
Dadurch wird Ihnen ein professioneller Service und eine gute und umfassende Beratung garantiert.
Wir sind somit auch mit vielen Fragen vertraut, die im Zusammenhang mit der Immobilie stehen.
Registrierung in Grundbüchern, Darlehen, Hypotheken um nur einige zu nennen.
Diese Erfahrung und das umfangreiche Wissen gibt ihnen die Sicherheit auf dem Immobilienmarkt.
Wir suchen Ihre gewünschte Immobilie.
Wir ermitteln den Marktwert Ihrer Immobilie.
Wir machen für Sie die Verträge.
Wir helfen Ihnen bei Bankangelegenheiten (Darlehen, Hypotheken und so weiter).
Wir gehen mit Ihnen zum Notar.
Wir erledigen für Sie Zertifizierungen.
Wir gehen für Sie zum Grundbuch- und Katasteramt, damit die Eintragungen der Eigentumsrechte gemacht werden können .
Wir übergeben Ihnen den Schlüssel für eine bezugsfertige Immobilie (oder Bauland).
Wir sind für Sie da, bei allen rechtlichen Fragen.
Wir bieten Ihnen jede erdenkliche Unterstüzung und Beratung an, die Sie benötigen.
Beide Vertragsparteien zahlen die gleiche Vermittlungsprovision in Höhe von 3% + MwSt des vertraglich vereinbarten Kaufpreis.
In Anwesenheit von einem Notar wird der Kaufvertrag vom Käufer und Verkäufer unterschrieben.
Der Notar beglaubigt diesen und somit hat der Kaufvertrag seine Gültigkeit.